Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ticketreservierung auf „klever-oktoberfest.de“
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung Klever Oktoberfest
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ticketreservierung auf „klever-oktoberfest.de“ ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung Klever Oktoberfest.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ticketreservierung auf „klever-oktoberfest.de“
Mit der Bestellung von Ticketreservierungen akzeptiert der Besteller die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ticketreservierung auf „klever-oktoberfest.de“, betrieben durch die KLE-EVENT GmbH.
1. Allgemeines
Das Klever Oktoberfest ist eine Veranstaltung der KLE-EVENT GmbH, Tichelstraße 11, 47533 Kleve (nachfolgend: „Veranstalter/in“).
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des über die Website „klever-oktoberfest.de“ zu schließenden Vertrages zwischen der Veranstalterin und dem Besteller ist die Reservierung von Sitzplätzen für das Klever Oktoberfest, das auf dem Veranstaltungsgelände im Zeitraum 27.09. bis 28.09.2024 stattfindet.
Der Einlass zu den Veranstaltungen wird erst ab 18 Jahren gewährt. Auch in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten haben Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren keinen Zutritt.
Die Veranstalterin bietet verschiedene Reservierungskategorien an. Die Einzelheiten und jeweiligen Preise der Sitzplatzreservierungen können der Website der Veranstalterin „klever-oktoberfest.de“ entnommen werden. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Reservierung ist als solche kostenlos. Der Besteller erwirbt mit der Reservierung das Recht, innerhalb einer bestimmten, der Website der Veranstalterin zu entnehmenden Frist den reservierten Sitzplatz zum Klever Oktoberfest kostenpflichtig zu erwerben. Der Besteller ist zum kostenpflichtigen Erwerb der reservierten Karte nicht verpflichtet.
Um den reservierten Sitzplatz verbindlich und kostenpflichtig zu erwerben, kann der Besteller diesen innerhalb der Frist durch Überweisung bezahlen, woraufhin ihm nach Eingang der Zahlung auf dem Konto der Veranstalterin ein Bestellbestätigung mit E-Tickets per E-Mail zugeschickt wird.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf ihre Gutschrift auf dem Konto der Veranstalterin an. Ist die Zahlung rechtzeitig eingegangen, so erhält der Besteller beim Veranstaltungsbesuch Einlass durch vorzeigen des E-Tickets . Die E-Tickets beziehen sich jeweils stets auf einen bestimmten Tag und berechtigen für diesen Tag zum Eintritt zum Oktoberfest Kleve in dem jeweils angegebenen Umfang.
Bezahlt der Besteller den reservierten Sitzplatz nicht innerhalb der Frist, so verfällt seine Reservierung und damit sein Anspruch auf den Sitzplatz. Die Veranstalterin kann den Sitzplatz ab diesem Zeitpunkt anderweitig veräußern.
3. Zustandekommen der Reservierung
Die für den Besteller unverbindliche Reservierung des Sitzplatzes kommt zustande, indem er auf der Website der Veranstalterin „klever-oktoberfest.de“ die gewünschte Kategorie auswählt und auf den Button „Zum Warenkorb hinzufügen“ klickt. Daraufhin wird ihm ein Formular angezeigt, in das er seine zur Reservierung erforderlichen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse und Telefonnummer) einzugeben hat.
Nach dem Absenden des Formulars werden ihm die übermittelten Daten noch einmal in der Weise angezeigt, dass er die Möglichkeit hat, sie ggf. zu korrigieren. Hieran anschließend kann er durch Klick auf den weiteren Button mit der Aufschrift „Bestellung bestätigen“ die Reservierung abschließen. Damit gibt der Besteller ein Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Daraufhin wird ihm eine E-Mail mit einer Bestätigung der Buchungsanfrage und einer Zahlungsaufforderung innerhalb der Frist an seine E-Mail-Adresse geschickt. Hierin liegt die verbindliche Annahme der Veranstalterin, den ausgewählten Sitzplatz für den auf der Website genannten Zeitraum für den Besteller zu reservieren.
Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch die Veranstalterin zustande. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail.
4. Widerrufs- und Rückgaberecht, fehlerhafte Ware
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Reservierungen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312 b Abs. 3 Zf. 6 BGB vor, so dass kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.
Der Besteller hat den ihm per E-Mail übersandten Reservierungsbeleg unmittelbar nach Erhalt auf seine Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtiges Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes binnen fünf Kalendertagen nach Zugang des Reservierungsbeleges bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Veranstaltung bei der Veranstalterin schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) geltend zu machen, um der Veranstalterin die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben.
Die Veranstalterin ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen.
Einwendungen wegen nicht eingegangener Reservierungsbelege sind der Veranstalterin spätestens zehn Kalendertage nach der Zahlung bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen, um der Veranstalterin die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. Die Veranstalterin kann verspätete Einwendungen ablehnen. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten des Reservierungsbeleges bzw. über dessen ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Bestellers.
Verliert der Besteller den Reservierungsbeleg oder kommt er ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist die Veranstalterin nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
5. Zahlungsbedingungen
Die Reservierung der Sitzplätze ist als solche kostenlos. Die Preise für den verbindlichen Erwerb der jeweiligen Sitzplätze ergeben sich aus der Website der Veranstalterin.
Alle auf der Website der Veranstalterin angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden deutschen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Besteller kann die zum Erwerb des Sitzplatzes erforderliche Zahlung ausschließlich durch Überweisung leisten (Vorkasse).
6. Haftung
Die Veranstalterin haftet für Schäden, die auf zumindest einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die Veranstalterin beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Alle weiteren Ansprüche einschließlich aber nicht beschränkt auf Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Sollte der Festhallenbetrieb aufgrund behördlicher Anordnungen, Sicherheitsgesichtspunkten, höherer Gewalt oder sonstiger wichtiger Gründe ganz oder teilweise nicht möglich sein, erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Ebenso sind darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber der Veranstalterin in diesem Fall ausgeschlossen.
Die Veranstalterin haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.
7. Weiterverkauf
Der Weiterverkauf von Reservierungsbelegen zu einem höheren Preis als dem auf dem Beleg angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung.
8. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Bestellers werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Sie werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Abwicklung der Reservierung notwendig ist und spätestens nach dem Ende des Oktoberfestes gelöscht.
9. Schlussbestimmungen
Sofern der Besteller Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, ist Kleve Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Veranstalterin und dem Besteller ergeben. Als Erfüllungsort gilt in diesem Fall Kleve als vereinbart.
Das gleiche gilt, wenn der Besteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland hat oder aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung Klever Oktoberfest
1. Verbotene Gegenstände
Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:
- Waffen oder sonstige Gegenstände, die zur Verletzung von Personen führen können
- Sprühdosen, ätzende, brennbare oder färbende Substanzen
- Glas jeglicher Art
- Flaschen, Dosen, Krüge und Gefäße aller Art, die als Wurfgeschosse dienen können
- Pyrotechnische Gegenstände aller Art
- Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung der Veranstalterin vorliegt)
- Laser-Pointer
- Speisen und Getränke aller Art
- Drogen gemäß Betäubungsmittelgesetz
- Tiere (soweit es sich nicht um Begleittiere – z.B. Blindenhunde – handelt)
- Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial und entsprechende Kleidung
- Banner, Drucksachen, Zeitungen und Zeitschriften, Prospekte und ähnliche Werbematerialien, die zur Verbreitung und zu kommerziellen Zwecken dienen, solange diese nicht seitens der Veranstalterin ausdrücklich genehmigt sind
Der Ordnungsdienst ist berechtigt, die zuvor genannten Gegenstände ohne Rückgabeverpflichtung einzubehalten.
Es ist untersagt, ohne vorherige Zustimmung der Veranstalterin Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder öffentlich zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Fotos und Bilder, die von Zuschauern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden.
2. Eingangskontrolle
Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände (Taschen, Jacken, Rucksäcke etc.).
Es gelten im Übrigen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder sich der Untersuchung nicht unterziehen wollen, dürfen die Festhalle nicht betreten.
3. Aufenthalt
Jeder Besucher hat den Anordnungen der Veranstalterin, der Polizei, der Ordnungsbehörde, der Feuerwehr, des Sanitäts- und Rettungsdienstes und des Ordnungsdienstes, sowie evtl. Mikrofondurchsagen Folge zu leisten.
Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass die Veranstalterin Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken erstellen, vervielfältigen und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlichen darf. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Jeder Besucher der Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass kein anderer belästigt, geschädigt oder gefährdet wird. Rassistische, fremdenfeindliche und die Persönlichkeit verletzende Äußerungen und Parolen sind zu unterlassen.
Weiterhin sind folgende Verhaltensweisen untersagt:
- Das Besteigen und Übersteigen von Absperrungen, Zäunen, Fassaden, Masten, Beleuchtungsanlagen, Gerüsten, Bäumen, Zelten, Fahrzeugen, Verkaufsständen und Dächern aller Art
- Das Besteigen von Sitzbänken und Tischen
- Das Werfen von Gegenständen
- Die Verunreinigung der Festhalle, des Veranstaltungsgeländes sowie das Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten
- Das Entzünden von Feuer und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
- Das Bemalen, Beschriften und Bekleben von baulichen Anlagen, Einrichtungen und Wegen
- Das Betreten von Bereichen, die nicht für Besucher zugelassen sind
4.Fotozustimmung
Während unserer Veranstaltungen werden regelmäßig Fotos und Filmaufnahmen gemacht, welche auf unserer Homepage und Facebookseite veröffentlicht werden. Die Personendarstellung auf diesen Fotos erfolgt mehr oder weniger zufällig.
Mit dem Betreten des Geländes des Klever Oktoberfestes erfolgt die Einwilligung der anwesenden Personen zur unentgeltlichen Veröffentlichung und zwar ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Personen bedarf.
Sollte eine anwesende Person nicht mit einer Veröffentlichung seiner Fotos einverstanden sein, bitten wir um sofortige Mitteilung an die anwesenden Fotografen bzw. den Veranstalter des Klever Oktoberfestes.
Sollte eine Person mit bereits veröffentlichten Fotos nicht einverstanden sein, bitten wir um umgehende Benachrichtigung per E-Mail, Telefon oder Post. Hierbei bitte die genaue Bezeichnung des entsprechenden Fotos angeben. In einem solchen Fall wird das Foto entfernt und nicht weiter veröffentlicht.
5.Hausrecht und Aufsicht
Das Hausrecht haben die Vertreter und Beauftragten der Veranstalterin. Die Polizei, die Ordnungsbehörde und der Ordnungsdienst sind befugt, das Hausrecht durchzusetzen.
6. Haftung
Das Betreten und Benutzen der Festhalle und des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet nur für Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten ihrer Bediensteten verursacht werden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Besucher achten selbst auf die durch sie mitgeführten Gegenstände. Die Veranstalterin übernimmt für deren Sicherheit bzw. Unversehrtheit keinerlei Haftung.
Die Veranstalterin weist ausdrücklich darauf hin, dass in der Festhalle aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Für solche Schäden ist die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen.
7. Zuwiderhandlungen
Personen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, können der Veranstaltung verwiesen werden und mit einem Betretungsverbot belegt werden.
Dasselbe gilt für Personen, die erkennbar unter Alkohol- und Drogeneinwirkung stehen. Besteht der Verdacht, dass Besucher eine strafbare Handlung begangen haben, wird Anzeige erstattet.
8. Schlussbestimmungen
Der Besucher erklärt sich durch das Betreten und Verweilen des Veranstaltungsgeländes und der Festhalle mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Als Gerichtsstand wird Kleve vereinbart.
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die KLE-EVENT GmbH.
Wir wünschen allen Besuchern viel Spaß. Für konstruktive Kritik, Anregungen, aber auch für Lob sind wir jederzeit offen und dankbar.
KLE-EVENT GmbH
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.